- Umbau und Einbau von sogenannten Flüsterbremsen, neuen Achslagern und Drehgestellen in alte Güterwaggons.
- Novellierung der 16. Bundes-Immisionsschutz-Verordnung; keinen Schienenbonus; gleiche Lärmgrenzwerte für Altbau- und Neubau-Strecken.
- Anhebung der Trassenpreise für alte und laute Güterwaggons.
- Fahrverbot für laute Güterzüge in der Nacht von 22.00 – 6.00 Uhr
- Reduzierung der Geschwindigkeit für laute Güterzüge auf max. 50 Km/h bei Ortsdurchfahrten.
- Finanzierung des Lärmschutzes nach dem Verursacherprinzip und Einführung eines Bonus-Malus-Systems.
- Beseitigung von Schienenstößen innerhalb Ortschaften insbesondere in der Nähe von Wohnhäusern.
- Einbau von lärmmindernden Maßnahmen bei der Erneuerung von Gleisen in Ortschaften.
- Ertüchtigung von Altbaustrecken; Planung und Bau von Entlastungs-Trassen für den Güterfernverkehr als Alternative.