1. Umbau und Einbau von sogenannten Flüsterbremsen, neuen Achslagern und Drehgestellen in alte Güterwaggons.

 

  1. Novellierung der 16. Bundes-Immisionsschutz-Verordnung; keinen Schienenbonus; gleiche Lärmgrenzwerte für Altbau- und Neubau-Strecken.

 

  1. Anhebung der Trassenpreise für alte und laute Güterwaggons.

 

  1. Fahrverbot für laute Güterzüge in der Nacht von 22.00 – 6.00 Uhr

 

  1. Reduzierung der Geschwindigkeit für laute Güterzüge auf max. 50 Km/h bei Ortsdurchfahrten.

 

  1. Finanzierung des Lärmschutzes nach dem Verursacherprinzip und Einführung eines Bonus-Malus-Systems.

 

  1. Beseitigung von Schienenstößen innerhalb Ortschaften insbesondere in der Nähe von Wohnhäusern.

 

  1. Einbau von lärmmindernden Maßnahmen bei der Erneuerung von Gleisen in Ortschaften.

 

  1. Ertüchtigung von Altbaustrecken; Planung und Bau von Entlastungs-Trassen für den Güterfernverkehr als Alternative.